GESCHÄFTSKUNDEN · FÜHRUNG
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder haften persönlich, oft unbegrenzt.
Kostenloses Erstgespräch →Das Problem
Eine D&O-Klage kann das Privatvermögen von Führungskräften treffen. Fehlentscheidungen, Versäumnisse oder Verstöße gegen Sorgfaltspflichten, die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen ist ein unterschätztes Risiko, das auch bei subjektiv korrektem Handeln entstehen kann.
Unsere Lösung
Wir beraten zur Directors & Officers Liability und analysieren, welche D&O-Deckung für Ihr Unternehmen und Ihre Führungsriege sinnvoll und ausreichend ist, inkl. Abwehrkostendeckung, Eigenschadendeckung und Regelungen zur Selbstbehalttragung.
Jetzt Termin buchen →Harte Fakten
Unbegrenzt
Geschäftsführer haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.
50.000 €
Schon die Verteidigung gegen einen auch unberechtigten Vorwurf kostet oft fünfstellig.
70–80 %
So viele D&O-Fälle sind Innenhaftung (Ansprüche der eigenen Gesellschaft).
Beweislastumkehr
Der Geschäftsführer muss beweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat.
Gut zu wissen
Bei Pflichtverletzungen haftet der Geschäftsführer mit dem gesamten Privatvermögen – ohne gesetzliche Obergrenze.
Die meisten D&O-Fälle sind Ansprüche der eigenen Gesellschaft gegen ihre Führung – nicht Klagen Dritter.
Im Streitfall muss der Geschäftsführer nachweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat – nicht umgekehrt.
Ansprüche für die Amtszeit können Jahre nach dem Ausscheiden kommen. Eine Nachmeldefrist sichert das ab.
37+ Jahre
am Markt
100 %
unabhängige Beratung
DEWE
Zertifizierter Partner des Deutschen Wertschutz e.V.
Handlungsbedarf
Privatvermögen schützen
Bei Pflichtverletzungen haftet der Geschäftsführer unbegrenzt – Haus, Ersparnisse, alles.
Auch unberechtigte Ansprüche kosten
Schon die Abwehr einer Klage bindet fünfstellige Summen – die D&O trägt die Abwehrkosten.
Nachhaftung bedenken
Ansprüche für die Amtszeit können auch nach dem Ausscheiden noch Jahre später kommen – Nachmeldefrist vereinbaren.
Kostenloses Erstgespräch, vor Ort, telefonisch oder per Video. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht.
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