GESCHÄFTSKUNDEN · FÜHRUNG

Persönliche Haftung schützen.

Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder haften persönlich, oft unbegrenzt.

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Fehlentscheidungen treffen das Privatvermögen.

Eine D&O-Klage kann das Privatvermögen von Führungskräften treffen. Fehlentscheidungen, Versäumnisse oder Verstöße gegen Sorgfaltspflichten, die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen ist ein unterschätztes Risiko, das auch bei subjektiv korrektem Handeln entstehen kann.

Schutz für Entscheidungsträger.

Wir beraten zur Directors & Officers Liability und analysieren, welche D&O-Deckung für Ihr Unternehmen und Ihre Führungsriege sinnvoll und ausreichend ist, inkl. Abwehrkostendeckung, Eigenschadendeckung und Regelungen zur Selbstbehalttragung.

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Warum persönliche Haftung so gefährlich ist.

Unbegrenzt

Geschäftsführer haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.

50.000 €

Schon die Verteidigung gegen einen auch unberechtigten Vorwurf kostet oft fünfstellig.

70–80 %

So viele D&O-Fälle sind Innenhaftung (Ansprüche der eigenen Gesellschaft).

Beweislastumkehr

Der Geschäftsführer muss beweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat.

Was Führungskräfte über D&O wissen sollten.

Haftung ohne Obergrenze

Bei Pflichtverletzungen haftet der Geschäftsführer mit dem gesamten Privatvermögen – ohne gesetzliche Obergrenze.

Innenhaftung überwiegt

Die meisten D&O-Fälle sind Ansprüche der eigenen Gesellschaft gegen ihre Führung – nicht Klagen Dritter.

Beweislast liegt beim Manager

Im Streitfall muss der Geschäftsführer nachweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat – nicht umgekehrt.

Nachhaftung nicht vergessen

Ansprüche für die Amtszeit können Jahre nach dem Ausscheiden kommen. Eine Nachmeldefrist sichert das ab.

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Privatvermögen schützen

Bei Pflichtverletzungen haftet der Geschäftsführer unbegrenzt – Haus, Ersparnisse, alles.

Auch unberechtigte Ansprüche kosten

Schon die Abwehr einer Klage bindet fünfstellige Summen – die D&O trägt die Abwehrkosten.

Nachhaftung bedenken

Ansprüche für die Amtszeit können auch nach dem Ausscheiden noch Jahre später kommen – Nachmeldefrist vereinbaren.

Lassen Sie uns sprechen.

Kostenloses Erstgespräch, vor Ort, telefonisch oder per Video. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht.

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