Gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation

Rechtliches

Gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation

Die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation ist eine Informationspflicht für Versicherungsvermittler und -berater. Sie muss dem Kunden bei der ersten Kontaktaufnahme übermittelt werden und ist gesetzlich durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geregelt.

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