PRIVATKUNDEN · MUST-HAVE
Vollmachten und Patientenverfügungen sind keine Angelegenheit des Alters. Sie sind Pflicht.
Kostenloses Erstgespräch →Das Problem
Wer durch Unfall, Krankheit oder Bewusstlosigkeit nicht mehr handlungsfähig ist, benötigt jemanden mit rechtlicher Vollmacht, auch Ehepartner haben diese ohne Dokument nicht automatisch inne. Das Betreuungsgericht muss eingeschaltet werden, was Zeit, Geld und Nerven kostet. In dieser Situation braucht niemand zusätzliche Hürden.
Unsere Lösung
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung einer umfassenden Notfallvorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Klar formuliert, rechtssicher und auf Ihre Wünsche zugeschnitten, damit Ihre Familie im Ernstfall handlungsfähig bleibt und Ihre Entscheidungen respektiert werden.
Jetzt Termin buchen →Harte Fakten
59 %
Fast sechs von zehn Menschen in Deutschland haben keine Vorsorgevollmacht. Ohne sie entscheidet im Ernstfall nicht automatisch der Partner oder die Familie – unter Umständen wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren nötig.
55 %
Mehr als die Hälfte hat keine Patientenverfügung. Liegt keine vor und können Sie sich nicht mehr äußern, müssen andere über medizinische Maßnahmen entscheiden – ohne Ihre dokumentierten Wünsche.
Nur 12 %
So wenige der unter 50-Jährigen haben eine Vorsorgevollmacht. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen – unabhängig vom Alter.
6,5 Mio.
im Zentralen Vorsorgeregister eingetragene Vorsorgevollmachten (Ende 2024) – der Großteil der Erwachsenen hat trotzdem keine.
Gut zu wissen
Auch Ehepartner oder Kinder dürfen ohne Vorsorgevollmacht nicht in allen Bereichen für Sie handeln. Schnell wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren nötig.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung greifen ineinander und decken unterschiedliche Situationen ab.
Ein Unfall kann jeden treffen. Gerade jüngere Menschen sind oft gar nicht abgesichert.
Eine Vorsorgevollmacht lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister eintragen, damit Gerichte und Ärzte sie im Ernstfall schnell finden.
37+ Jahre
am Markt
100 %
unabhängige Beratung
DEWE
Zertifizierter Partner des Deutschen Wertschutz e.V.
HANDLUNGSFÄHIG BLEIBEN
Ohne Vollmacht und Verfügung entscheidet im Notfall ein Gericht, nicht Ihre Familie. Mit den richtigen Dokumenten bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln und entscheiden darf.
Vorsorgevollmacht
regelt, wer für Sie entscheiden darf.
Patientenverfügung
legt Ihren Willen zur medizinischen Behandlung fest.
Betreuungsverfügung
bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzt.
Gut zu wissen
Die Dokumente wirken nur, wenn sie korrekt formuliert und auffindbar sind – wir helfen beim sauberen Aufsetzen.
Lassen Sie uns in einem kostenlosen 45-Minuten-Gespräch klären, welche Vorsorgedokumente für Ihre Situation sinnvoll sind – vor Ort, telefonisch oder per Video. Unverbindlich – Sie entscheiden, ob es weitergeht.
Termin buchen →