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Wenn Sie nicht mehr entscheiden können, wer entscheidet dann?

Vollmachten und Patientenverfügungen sind keine Angelegenheit des Alters. Sie sind Pflicht.

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Ohne Vollmacht entscheidet das Gericht.

Wer durch Unfall, Krankheit oder Bewusstlosigkeit nicht mehr handlungsfähig ist, benötigt jemanden mit rechtlicher Vollmacht, auch Ehepartner haben diese ohne Dokument nicht automatisch inne. Das Betreuungsgericht muss eingeschaltet werden, was Zeit, Geld und Nerven kostet. In dieser Situation braucht niemand zusätzliche Hürden.

Vorsorge, die greift.

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung einer umfassenden Notfallvorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Klar formuliert, rechtssicher und auf Ihre Wünsche zugeschnitten, damit Ihre Familie im Ernstfall handlungsfähig bleibt und Ihre Entscheidungen respektiert werden.

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Warum Vorsorge nicht warten sollte.

59 %

Fast sechs von zehn Menschen in Deutschland haben keine Vorsorgevollmacht. Ohne sie entscheidet im Ernstfall nicht automatisch der Partner oder die Familie – unter Umständen wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren nötig.

55 %

Mehr als die Hälfte hat keine Patientenverfügung. Liegt keine vor und können Sie sich nicht mehr äußern, müssen andere über medizinische Maßnahmen entscheiden – ohne Ihre dokumentierten Wünsche.

Nur 12 %

So wenige der unter 50-Jährigen haben eine Vorsorgevollmacht. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen – unabhängig vom Alter.

6,5 Mio.

im Zentralen Vorsorgeregister eingetragene Vorsorgevollmachten (Ende 2024) – der Großteil der Erwachsenen hat trotzdem keine.

Ohne Vollmacht entscheidet nicht automatisch die Familie

Auch Ehepartner oder Kinder dürfen ohne Vorsorgevollmacht nicht in allen Bereichen für Sie handeln. Schnell wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren nötig.

Drei Dokumente, die zusammengehören

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung greifen ineinander und decken unterschiedliche Situationen ab.

Vorsorge ist keine Frage des Alters

Ein Unfall kann jeden treffen. Gerade jüngere Menschen sind oft gar nicht abgesichert.

Hinterlegen und auffindbar machen

Eine Vorsorgevollmacht lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister eintragen, damit Gerichte und Ärzte sie im Ernstfall schnell finden.

Beraterteam von W&P im Büro

Erfahrung, der Sie vertrauen können.

37+ Jahre

am Markt

100 %

unabhängige Beratung

DEWE

Zertifizierter Partner des Deutschen Wertschutz e.V.

Im Ernstfall handlungsfähig bleiben.

Ohne Vollmacht und Verfügung entscheidet im Notfall ein Gericht, nicht Ihre Familie. Mit den richtigen Dokumenten bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln und entscheiden darf.

Vorsorgevollmacht

regelt, wer für Sie entscheiden darf.

Patientenverfügung

legt Ihren Willen zur medizinischen Behandlung fest.

Betreuungsverfügung

bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzt.

Gut zu wissen

Die Dokumente wirken nur, wenn sie korrekt formuliert und auffindbar sind – wir helfen beim sauberen Aufsetzen.

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Regeln Sie heute, was Ihre Angehörigen im Ernstfall entlastet.

Lassen Sie uns in einem kostenlosen 45-Minuten-Gespräch klären, welche Vorsorgedokumente für Ihre Situation sinnvoll sind – vor Ort, telefonisch oder per Video. Unverbindlich – Sie entscheiden, ob es weitergeht.

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