GESCHÄFTSKUNDEN · HAFTUNG

Wenn aus Fehlern finanzielle Forderungen werden.

Vermögensschäden durch Beratungsfehler oder Vertragspflichtverletzungen sind real, und versicherbar.

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Dienstleister haften mit dem Unternehmen.

Beratende Unternehmen, Dienstleister und Agenturen können durch Fehler oder Unterlassungen ihren Kunden finanziellen Schaden zufügen. Ohne Vermögensschadenversicherung haftet die Gesellschaft, oder im schlimmsten Fall der Geschäftsführer persönlich, ohne Einschränkung.

Richtige Deckung. Richtige Summe.

Wir klären, ob und in welchem Umfang eine Vermögensschadenversicherung für Ihre Branche und Ihr Tätigkeitsfeld sinnvoll ist, und finden den passenden Schutz, mit Bedingungen, die im Ernstfall auch wirklich greifen.

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Was eine Vermögensschadenpolice leistet.

250.000 €

Gesetzliche Mindestdeckung pro Schadensfall, z.B. für Anwälte (§ 51 BRAO).

5 Mio. €

Für viele beratende Berufe empfohlene Deckungssumme.

Reine Vermögensschäden

Finanzielle Fehler ohne Personen- oder Sachschaden.

Passiver Rechtsschutz

Auch die Abwehr unberechtigter Forderungen ist gedeckt.

Was bei Vermögensschäden zählt.

Reine Vermögensschäden

Diese Police springt genau dann ein, wenn ein finanzieller Schaden ohne Personen- oder Sachschaden entsteht.

Mindestdeckung reicht selten

Für viele Berufe ist eine Mindestdeckung vorgeschrieben – bei größeren Aufträgen ist sie schnell zu niedrig.

Abwehr ist mitversichert

Auch die Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz) übernimmt die Police – oft der häufigere Fall.

Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht

Personen- und Sachschäden deckt die Betriebshaftpflicht; reine Vermögensschäden nur diese Police.

Beraterteam von W&P im Büro

Unabhängig. Erfahren. An Ihrer Seite.

37+ Jahre

am Markt

100 %

unabhängige Beratung

DEWE

Zertifizierter Partner des Deutschen Wertschutz e.V.

Warum jetzt absichern.

Deckungssumme prüfen

Die gesetzliche Mindestdeckung ist schnell erreicht – bei höheren Auftragswerten deutlich mehr ansetzen.

Beratende Tätigkeit absichern

Schon ein Fristversäumnis oder eine Fehlauskunft kann teuer werden – die Police trägt Schaden und Abwehr.

Abgrenzung beachten

Reine Vermögensschäden deckt nur diese Police – für Personen- und Sachschäden braucht es die Betriebshaftpflicht.

Lassen Sie uns sprechen.

Kostenloses Erstgespräch, vor Ort, telefonisch oder per Video. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht.

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