GESCHÄFTSKUNDEN · KONTINUITÄT
Betriebsschließungen durch Behördenanordnung sind ein unterschätztes Risiko, besonders in Gastronomie und Lebensmittelbranche.
Kostenloses Erstgespräch →Das Problem
Gesundheitsbehörden können Betriebe ohne eigenes Verschulden schließen. Ob Seuchengefahr, Hygieneproblem oder Infektionskrankheit, die Folgekosten treffen das Unternehmen direkt, oft ohne staatliche Kompensation. Die Pandemie hat gezeigt, wie real dieses Risiko ist.
Unsere Lösung
Die Betriebsschließungsversicherung ersetzt Umsatzausfall und Kosten während behördlich angeordneter Schließungen. Wir prüfen die Leistungsumfänge sorgfältig, die Unterschiede zwischen Anbietern sind erheblich, besonders bei der Definition des versicherten Ereignisses.
Jetzt Termin buchen →Harte Fakten
30 Tage
Typische Haftzeit: so viele Schließungstage werden entschädigt.
75 %
Häufige Tagesentschädigung, bemessen am Vorjahres-Tagesumsatz.
Infektionsschutzgesetz
Greift bei behördlicher Einzelanordnung nach dem IfSG.
Nur Einzelanordnung
Pandemie- und Lockdown-Allgemeinverfügungen sind nicht gedeckt.
Gut zu wissen
Die Behörde kann den Betrieb auch ohne eigenes Verschulden schließen – etwa bei Seuchengefahr oder Hygieneproblemen.
Versichert ist die behördliche Einzelanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz – etwa bei einem meldepflichtigen Erreger.
Miete, Löhne und Warenverderb entstehen auch bei geschlossenem Betrieb – die Tagesentschädigung deckt das ab.
Flächendeckende Lockdowns und Allgemeinverfügungen sind meist ausgeschlossen – gedeckt ist die Einzelanordnung.
37+ Jahre
am Markt
100 %
unabhängige Beratung
DEWE
Zertifizierter Partner des Deutschen Wertschutz e.V.
Handlungsbedarf
Lebensmittel-Risiko
Schon ein Salmonellen-Fund oder ein meldepflichtiger Erreger kann den Betrieb tagelang stilllegen.
Fixkosten laufen weiter
Miete, Löhne und Warenverlust bleiben – die Tagesentschädigung fängt das ab.
Grenzen kennen
Gedeckt ist die behördliche Einzelanordnung, nicht der flächendeckende Lockdown – den Umfang klären wir sauber.
Kostenloses Erstgespräch, vor Ort, telefonisch oder per Video. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht.
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