GESCHÄFTSKUNDEN · KONTINUITÄT

Behörde schließt. Umsatz null.

Betriebsschließungen durch Behördenanordnung sind ein unterschätztes Risiko, besonders in Gastronomie und Lebensmittelbranche.

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Behördliche Schließung ohne eigenes Verschulden.

Gesundheitsbehörden können Betriebe ohne eigenes Verschulden schließen. Ob Seuchengefahr, Hygieneproblem oder Infektionskrankheit, die Folgekosten treffen das Unternehmen direkt, oft ohne staatliche Kompensation. Die Pandemie hat gezeigt, wie real dieses Risiko ist.

Schutz, der auch bei Behördenverfügung greift.

Die Betriebsschließungsversicherung ersetzt Umsatzausfall und Kosten während behördlich angeordneter Schließungen. Wir prüfen die Leistungsumfänge sorgfältig, die Unterschiede zwischen Anbietern sind erheblich, besonders bei der Definition des versicherten Ereignisses.

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Was die Betriebsschließungspolice leistet.

30 Tage

Typische Haftzeit: so viele Schließungstage werden entschädigt.

75 %

Häufige Tagesentschädigung, bemessen am Vorjahres-Tagesumsatz.

Infektionsschutzgesetz

Greift bei behördlicher Einzelanordnung nach dem IfSG.

Nur Einzelanordnung

Pandemie- und Lockdown-Allgemeinverfügungen sind nicht gedeckt.

Was bei der Betriebsschließung zählt.

Schließung ohne Verschulden

Die Behörde kann den Betrieb auch ohne eigenes Verschulden schließen – etwa bei Seuchengefahr oder Hygieneproblemen.

Grundlage ist das IfSG

Versichert ist die behördliche Einzelanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz – etwa bei einem meldepflichtigen Erreger.

Fixkosten laufen weiter

Miete, Löhne und Warenverderb entstehen auch bei geschlossenem Betrieb – die Tagesentschädigung deckt das ab.

Grenzen der Deckung

Flächendeckende Lockdowns und Allgemeinverfügungen sind meist ausgeschlossen – gedeckt ist die Einzelanordnung.

Beraterteam von W&P im Büro

Unabhängig. Erfahren. An Ihrer Seite.

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am Markt

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unabhängige Beratung

DEWE

Zertifizierter Partner des Deutschen Wertschutz e.V.

Warum jetzt absichern.

Lebensmittel-Risiko

Schon ein Salmonellen-Fund oder ein meldepflichtiger Erreger kann den Betrieb tagelang stilllegen.

Fixkosten laufen weiter

Miete, Löhne und Warenverlust bleiben – die Tagesentschädigung fängt das ab.

Grenzen kennen

Gedeckt ist die behördliche Einzelanordnung, nicht der flächendeckende Lockdown – den Umfang klären wir sauber.

Lassen Sie uns sprechen.

Kostenloses Erstgespräch, vor Ort, telefonisch oder per Video. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht.

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